Historie

Der Gutachter­ausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Leimen nahm zum Januar 2021 seine Tätigkeit auf. Die Städte und Gemeinden Dielheim, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg, Sandhausen, St. Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch haben am 13. November 2020 in Leimen einen Zweck­verband als Basis für den gemeinsamen Gutachter­ausschuss gegründet.

Das im Jahr 1960 verabschiedete Bundes­baugesetz, jetzt Baugesetzbuch (BauGB) regelt in den §192 und folgende die Einrichtung der Institution Gutachter­ausschuss für Grundstückswerte mit dem Ziel für Transparenz auf dem Grundstücks­markt zu sorgen.

Bundesweit gab es bis etwa 2019 ca. 1.200 Gut­achter­ausschüsse und historisch bedingt wies Baden-Württemberg aufgrund der kommunalen Zuständigkeit mit etwa 900 Gutachter­ausschüssen eine bundesweit weit überdurch­schnittliche Anzahl aus. Die Gutachter­ausschüsse waren und sind hier bei den Gemeinden als eigenständige Behörden zu bilden. Sie nehmen als selbstständige und unabhängige Kontroll­gremien hoheitliche Aufgaben wahr.

Gesetzesänderung 2017

Die Änderung der Gutachter­ausschuss­verordnung im Jahr 2017 hat die Rahmen­bedingungen geschaffen, damit benachbarte Gemeinden innerhalb eines Land­kreises einen gemeinsamen Gutachter­ausschuss bilden und leistungs­fähigere Einheiten für die sachgerechte Aufgaben­erfüllung schaffen können.

Hintergrund ist die schon länger kritisierte Tatsache, dass wegen der grund­sätzlichen Ansiedlung der Gutachter­ausschüsse bei den Gemeinden gerade bei kleineren Kommunen die Leistungsfähigkeit der Gutachter­ausschüsse infrage gestellt wird. Diese hatten und haben nicht immer das entsprechende Personal und die ausreichende Anzahl an Kauffällen, um die immer komplexer werdenden Sachverhalte zu bearbeiten. So soll in Baden-Württemberg nach Aussage des Landes für eine sachgerechte Ableitung der Wertermittlungs­daten der Gemeinden ein Zusammen­schluss des Gutachter­ausschusses auf mindestens 1.000 auswertbare Kauffälle zurückgreifen.

Insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform ist dies von großer Bedeutung.

Grund­steuer­gesetz 2020

Das Bundes­verfassungs­gericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 den Gesetzgeber verpflichtet, für die Berechnungs­grundlage der Grund­steuererhebung eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.

Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grund­steuer­gesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuer­gesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwert­modell ermittelt - einem innovativen, einfachen, transparenten und bürokratiearmen Modell. Es löst die bisherige Einheits­bewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuer­erhebung ab dem Jahr 2025.

Beim modifizierten Bodenwert­modell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grund­stücks­fläche und dem Bode­nricht­wert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird das Bewertungs­ergebnis einer reinen Bodenwert­steuer durch einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent "modifiziert". Das Ergebnis ist der Grund­steuerwert, der den verfassungs­widrigen Einheitswert künftig ersetzt.