Historie
Der Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Leimen nahm zum Januar 2021 seine Tätigkeit auf. Die Städte und Gemeinden Dielheim, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg, Sandhausen, St. Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch haben am 13. November 2020 in Leimen einen Zweckverband als Basis für den gemeinsamen Gutachterausschuss gegründet.
Das im Jahr 1960 verabschiedete Bundesbaugesetz, jetzt Baugesetzbuch (BauGB) regelt in den §192 und folgende die Einrichtung der Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte mit dem Ziel für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Bundesweit gab es bis etwa 2019 ca. 1.200 Gutachterausschüsse und historisch bedingt wies Baden-Württemberg aufgrund der kommunalen Zuständigkeit mit etwa 900 Gutachterausschüssen eine bundesweit weit überdurchschnittliche Anzahl aus. Die Gutachterausschüsse waren und sind hier bei den Gemeinden als eigenständige Behörden zu bilden. Sie nehmen als selbstständige und unabhängige Kontrollgremien hoheitliche Aufgaben wahr.
Gesetzesänderung 2017
Die Änderung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 hat die Rahmenbedingungen geschaffen, damit benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden und leistungsfähigere Einheiten für die sachgerechte Aufgabenerfüllung schaffen können.
Hintergrund ist die schon länger kritisierte Tatsache, dass wegen der grundsätzlichen Ansiedlung der Gutachterausschüsse bei den Gemeinden gerade bei kleineren Kommunen die Leistungsfähigkeit der Gutachterausschüsse infrage gestellt wird. Diese hatten und haben nicht immer das entsprechende Personal und die ausreichende Anzahl an Kauffällen, um die immer komplexer werdenden Sachverhalte zu bearbeiten. So soll in Baden-Württemberg nach Aussage des Landes für eine sachgerechte Ableitung der Wertermittlungsdaten der Gemeinden ein Zusammenschluss des Gutachterausschusses auf mindestens 1.000 auswertbare Kauffälle zurückgreifen.
Insbesondere auch im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform ist dies von großer Bedeutung.
Grundsteuergesetz 2020
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 den Gesetzgeber verpflichtet, für die Berechnungsgrundlage der Grundsteuererhebung eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt - einem innovativen, einfachen, transparenten und bürokratiearmen Modell. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird das Bewertungsergebnis einer reinen Bodenwertsteuer durch einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent "modifiziert". Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt.