Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist, alle zwei Jahre jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres Bodenrichtwerte gemäß §196 BauGB.
Bodenrichtwerte werden altlastenfrei ausgewiesen. Aus den Bodenrichtwerten können keine Ansprüche welcher Art auch immer, abgeleitet werden.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich stets auf unbebaute Grundstücke. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB).
Der Bodenrichtwert ist ausdrücklich kein Verkehrswert. Unterschiede des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften der Bodenrichtwertzone wie topografische Beschaffenheit, Lage in der Zone, Zuschnitt oder Erschließungszustand bewirken Abweichungen.
Für Bodenrichtwerte aus zurückliegenden Jahrgängen, die nicht auf der Homepage zu finden sind, können Sie beim Gutachterausschuss eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft beantragen. Die Gebühr entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.
Entsprechende Antragsformulare finden Sie auf unserer Downloadseite
Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet
Die städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 und 31.12.2020 mit den örtlichen Fachinformationen können auf der Internetseite des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&lang=de eingesehen werden.
Die Bodenrichtwerte (und Flächenangaben) für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer können kostenfrei über das Internet-Portal https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abgerufen werden. Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu