Bodenrichtwerte

Der Gutachter­ausschuss ermittelt, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist, alle zwei Jahre jeweils auf das Ende jedes geraden Kalender­jahres Bodenricht­werte gemäß §196 BauGB.

Bodenrichtwerte werden altlastenfrei ausgewiesen. Aus den Bodenrichtwerten können keine Ansprüche welcher Art auch immer, abgeleitet werden.

Der Bodenricht­wert ist ein aus Grund­stücks­kauf­preisen ermittelter durch­schnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadrat­meter Grundstücks­fläche (€/m²) eines Grund­stücks, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenricht­wert­grund­stück). Bodenricht­werte beziehen sich stets auf unbebaute Grund­stücke. In bebauten Gebieten werden Bodenricht­werte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB).

Der Bodenricht­wert ist ausdrücklich kein Verkehrs­wert. Unterschiede des zu bewertenden Grundstücks in den wert­bestimmenden Eigenschaften der Bodenricht­wertzone wie topografische Beschaffen­heit, Lage in der Zone, Zuschnitt oder Erschließungs­zustand bewirken Abweichungen.

Für Bodenricht­werte aus zurückliegenden Jahrgängen, die nicht auf der Homepage zu finden sind, können Sie beim Gutachter­ausschuss eine schriftliche Bodenricht­wertauskunft beantragen. Die Gebühr entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.
Entsprechende Antragsformulare finden Sie auf unserer Downloadseite

Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet

Die städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 und 31.12.2020 mit den örtlichen Fachinformationen können auf der Internetseite des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&lang=de eingesehen werden.

Die Bodenrichtwerte (und Flächenangaben) für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer können kostenfrei über das Internet-Portal https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abgerufen werden. Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu