Das entsprechende Formular der Downloadseite entnehmen und an die Geschäftsstelle senden
Gutachten
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber von Rechten am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, Bevollmächtigte, Gerichte und Behörden
Drei Wege zum Antrag
Der digitale Weg
Der Post-Weg
Antragsformulare bei einer Mitgliedsgemeinde abholen und per Post an die Geschäftsstelle senden.
Der persönliche Weg
Antrag bei der Geschäftsstelle ausfüllen und direkt abgeben.
Gutachtenerstattung für Verkehrswerte
Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Auf dieser Grundlage erstattet der Gutachterausschuss gebührenpflichtige Gutachten.
Gebühren
Eine Übersicht der anfallenden Gebühren können Sie der Gebührensatzung entnehmen.